[SES-interdisziplinär]Nachteilsausgleich bei Sprachstörungen
Christof Dr.Rupieper
dr.rupieper at mac.com
Mi Jan 10 21:41:35 CET 2018
Guten Abend,
auch im Schwerbehindertenrecht gibt es den Begriff Nachteilsausgleich, der zum Behinderungsgrad z.B. GdB/GdS 100% unter bestimmten Voraussetzungen vergeben wird, wie „B“ für Begleitung, „H“ für Hilflos, „G“ gehbehindert, „aG“ außergewöhnlich Gehbeindert; „Bl“ blind und „RF“ Rundfunkbefreit. In diesem Gesetz gibt es keinen Nachteilsaugleich für eine Sprachbehinderung. Beim Autismus/Mutismus wird nicht die Sprachbehinderung sondern primär die Einschränkung der Bildungsfähigkeit und sozialen Integration zur Begutachtung herangezogen.
"Glückauf" aus der ehemaligen Stadt der 1000 Feuer
Dr.C.Rupieper
Arzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin
Kinder-Pneumologie
Ebertstr. 20
45879 Gelsenkirchen
Tel. 0209 1478740
dr.rupieper at mac.com
www.kinderarzt-rupieper.de
> Am 10.01.2018 um 13:00 schrieb Wolfgang Lenhard <wolfgang.lenhard at uni-wuerzburg.de>:
>
> Sehr geehrte Frau Vahldiek,
> die Ausgleichsregelungen im Schulsystem werden i. d. R. durch die Schulordnungen geregelt (beispielhaft die Situation in Bayern: Bayerische Schulordnung, Teil 4 Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz, http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-G5 <http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-G5> ). Explizit dort angegeben sind mit Bezug zur Sprachentwicklung Mutismus und vergleichbare Sprachbehinderungen sowie Autismus mit kommunikativer Sprachstörung, Lesestörung und Rechtschreibstörung. Die Nachteilsausgleiche und der Notenschutz sind dort relativ detailliert angegeben. Das dürfte aber sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Es kommt auf die jeweilige Schulordnung des Bundeslands an.
>
> Viele Grüße,
> Wolfgang Lenhard
>
> --
> Prof. Dr. Wolfgang Lenhard
> Lehrstuhl Psychologie IV
> Raum 02.130
> Wittelsbacherplatz 1
> D-97070 Würzburg
>
> Tel.: 0931 3189791
> FAX: 0931 3184891
> Map: https://go.uni-wuerzburg.de/3b <https://go.uni-wuerzburg.de/3b>
> URL: go.uniwue.de/paedpsych <http://go.uniwue.de/paedpsych>
> Sprechstunde: Montags, 13.00 - 14.30 Uhr oder Freitags, 10.30 - 12.00 Uhr
> Am 10.01.2018 um 11:07 schrieb Ulrike.Vahldiek at uksh.de <mailto:Ulrike.Vahldiek at uksh.de>:
>> Liebe Listenmitglieder,
>>
>> ausgeprägte Sprachentwicklungsstörungen wirken sich nachteilig auf das Lernvermögen von Schulkindern aus. Gibt es Erfahrungen darüber, für welche sprachlichen Störungsbilder ein Nachteilsausgleich bewilligt wird? Und hat sich bereits jemand die Mühe gemacht, konkrete Beispiele für einen Nachteislausgleich auszuformulieren?
>> Über Hinweise wäre ich dankbar.
>>
>>
>> Ulrike Vahldiek
>> Logopädin
>> Klinik für Kinder und Jugendmedizin
>> Sozialpädiatrisches Zentrum
>>
>> Campus Lübeck
>> Ratzeburger Allee 160 (Zentralklinikum) ▪ 23538 Lübeck
>>
>>
>>
>>
>>
>> Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
>> Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck
>>
>> Vorstandsmitglieder: Prof. Dr. Jens Scholz (Vorsitzender), Peter Pansegrau, Christa Meyer, Prof. Dr. Thomas Münte, Prof. Dr. Ulrich Stephani
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