[SES-interdisziplinär]Nachteilsausgleich bei Sprachstörungen
Wolfgang Lenhard
wolfgang.lenhard at uni-wuerzburg.de
Mi Jan 10 13:00:20 CET 2018
Sehr geehrte Frau Vahldiek,
die Ausgleichsregelungen im Schulsystem werden i. d. R. durch die
Schulordnungen geregelt (beispielhaft die Situation in Bayern:
Bayerische Schulordnung, Teil 4 Individuelle Unterstützung,
Nachteilsausgleich und Notenschutz,
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-G5 ). Explizit
dort angegeben sind mit Bezug zur Sprachentwicklung Mutismus und
vergleichbare Sprachbehinderungen sowie Autismus mit kommunikativer
Sprachstörung, Lesestörung und Rechtschreibstörung. Die
Nachteilsausgleiche und der Notenschutz sind dort relativ detailliert
angegeben. Das dürfte aber sicher von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich sein. Es kommt auf die jeweilige Schulordnung des
Bundeslands an.
Viele Grüße,
Wolfgang Lenhard
--
Prof. Dr. Wolfgang Lenhard
Lehrstuhl Psychologie IV
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Am 10.01.2018 um 11:07 schrieb Ulrike.Vahldiek at uksh.de:
>
> Liebe Listenmitglieder,
>
> ausgeprägte Sprachentwicklungsstörungen wirken sich nachteilig auf das
> Lernvermögen von Schulkindern aus. Gibt es Erfahrungen darüber, für
> welche sprachlichen Störungsbilder ein Nachteilsausgleich bewilligt
> wird? Und hat sich bereits jemand die Mühe gemacht, konkrete Beispiele
> für einen Nachteislausgleich auszuformulieren?
>
> Über Hinweise wäre ich dankbar.
>
> *Ulrike Vahldiek*
>
> Logopädin
> Klinik für Kinder und Jugendmedizin
>
> Sozialpädiatrisches Zentrum
>
>
> Campus Lübeck
> Ratzeburger Allee 160 (Zentralklinikum) ▪ 23538 Lübeck
>
>
> *Universitätsklinikum Schleswig-Holstein*
>
> Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der
> Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck
>
> *Vorstandsmitglieder*: Prof. Dr. Jens Scholz (Vorsitzender), Peter
> Pansegrau, Christa Meyer, Prof. Dr. Thomas Münte, Prof. Dr. Ulrich
> Stephani
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