[FSR-Medizin] Wtrlt: Gesamtwiederholungsklausur der Biochemie II - WS 2016/17
Fachschaft Medizin
fachschaft at medizin.uni-halle.de
So Mai 28 21:07:31 CEST 2017
Hallo zum Zweiten,
hier wie versprochen die Mail unseres morgigen Besuches.
Viele Grüße,
Christine
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Vorsitzende des Fachschaftsrates
Medizin/Zahnmedizin/Pflegewissenschaften an der MLU Halle
fachschaft at medizin.uni-halle.de
Magdeburger Straße 12
06112 Halle (Saale)
Sitzungen: Jeden Montag, 19 Uhr
>>> "web.de" <raikgeorgi at web.de> 23.05.17 16.59 Uhr >>>
Sehr geehrte Damen und Herren der Fachschaft,
ich wende mich mit folgendem Anliegen an Sie:
Am 02.05.2017 schrieb ich die unten stehende Email an das Dekanat der
medizinischen Fakultät, sowie der Leitung des Instituts für
Physiologische Chemie. Vom Dekanatssekretariat wurde die Email an das
Studiendekanat von Herrn Girndt weitergeleitet.
Leider konnte mir, mit der Begründung eine Beschwerde müsse persönlich
eingereicht werden, nicht weitergeholfen werden. Wie aus der Email
hervorgeht bin ich ein naher Angehöriger eines Medizinstudierenden der
MLU. Ich habe große Bedenken, dass eine personalisierte Beschwerde zu
Nachteilen für die Person führen würde. Immerhin kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich der eine oder andere Dozent dadurch
persönlich angegriffen fühlt.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, indem Sie mein Anliegen im Namen
der Studierenden als Fachschaft einbringen.
Gerne stehen der/die Studierende und ich auch noch für weitere
Ausführungen bereit. Wenn es Ihnen hilft kann ich Ihnen auch gerne
den vollen Emailverkehr übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Raik Georgi
Anhang:
Sehr geehrter Herr Gekle,
sehr geehrter Herr Posern,
nachfolgend möchte ich Ihnen meinen Unmut und mein Unverständnis
mitteilen und über einen bestimmten Umstand an dem Institut für
Physiologische Chemie Ihrer Fakultät in Kenntnis setzen.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass mir vollkommen bewusst ist, dass
das medizinische Studium an einer Hochschule den höchsten Anforderungen
entspricht und die von den Studierenden abzufordernde Leistung diesen
genügen muss.
Ich beziehe mich daher nicht auf die inhaltlichen Anforderungen des
Studiums, sondern auf die Administrative, sowie den daraus folgenden
Umgang mit den Studierenden.
Folgender Sachverhalt hat sich zugetragen:
Im Wintersemester 2016/17 erfolgten ordnungsgemäß drei Teilklausuren die
während des Semesters zu absolvieren waren. Die Bestehensgrenze von 60%
wurde aufgrund einer erhöhten Nichtbestehensquote durch die Gleitklausel
auf 53,4% reduziert.
Im Anschluss an das Semester erfolgte eine Wiederholungsprüfung. Diese
ist als Gesamtwiederholungsklausur konzipiert und umfasst daher den
Stoff aller drei Teilklausuren. Für die Klausur hatten sich nach Angaben
des Instituts 19 Studierende angemeldet, aber nur 12 haben tatsächlich
teilgenommen.
Dem Ergebnis zufolge haben nur 2 Teilnehmende die
Gesamtwiederholungsprüfung bestanden. Die Höchstpunktzahl lag dabei
bei 18 von 30 Punkten. Es haben lediglich 16,6% der Teilnehmenden die
Prüfung bestanden.
Die Bestehensgrenze wurde bei 60% belassen. Die Gleitklausel wurde nach
Angaben der Fakultät nicht angewandt, da es an der erforderlichen
Teilnehmerzahl von 20 Personen fehlte
Hier ergibt sich eine Diskrepanz zwischen der Studienordnung und den von
Ihnen, Herr Posern, herausgegebenen Kriterien zur Scheinzuerkennung für
das Studienjahr 2016/17.
So steht in den Kriterien unter dem Punkt „Wiederholungsprüfungen“ das
Folgende:
„Die relative Bestehensgrenze jeder Wiederholungsprüfung entspricht der
Bestehensgrenze der schriftlichen Gesamtprüfungsleistung des aktuellen
Semesters.“
In der Prüfungsordnung ist unter § 24 Abs.3 folgendes zu finden:
„Da die Bildung der relativen Bestehensgrenze allerdings voraussetzt,
dass eine hinreichend große Anzahl Studierender an der Erfolgskontrolle
teilnimmt, müssen dafür mindestens 20 Studierende an einer
Erfolgskontrolle teilnehmen. Nehmen weniger als 20 Studierende teil,
kann keine relative Bestehensgrenze festgelegt werden.“
Für den objektiven Leser, welcher den Grundsätzen der Logik folgt, ist
die Bildung einer relativen Bestehensgrenze für die Wiederholungsklausur
nicht erforderlich, da die Bestehensgrenze der Klausuren des Semesters
für die Wiederholungsklausur herangezogen wird. Somit kann hier auch
nicht darauf abgestellt werden, dass an der Wiederholungsklausur nur 12
Studierende teilgenommen haben und somit eine solche nicht gebildet
werden kann.
Insbesondere in Folge von Krankheitsfällen und anderen unverschuldeten
Ereignissen, die an der Teilnahme von nur einer Teilklausur (!) hindern,
sind die Studierenden auf die Gesamtwiederholungsklausur angewiesen. Die
Alternative ist lediglich ein volles Jahr zu warten.
Es ist daher unverständlich, warum im Rahmen der
Gesamtwiederholungsklausur, der gesamte Stoff in derselben Tiefe
abgefragt wird und zusätzlich andere Anforderungen, welche außerhalb des
Wirkungsbereichs der Studierenden liegt, an die Bestehensgrenze gestellt
werden.
Es kann nicht angehen, dass das Bestehen des Studierenden mittelbar vom
Zufall, ob sie zum einen an allen Teilklausuren während des Semesters
teilnehmen können, zum anderen wie viele Teilnehmer an der
Wiederholungsklausur schlussendlich teilenehmen. Im Gegensatz zu den
Kriterien der Abweichung vom Durchschnitt handelt es sich nämlich
hierbei nicht um ein inhaltliches, den Anforderungen der Klausur
entsprechende Merkmal, sondern um ein von den Leistungen der
Studierenden unabhängiges Merkmal.
Im Ergebnis kann für Sie, Herr Posern als Institutsleiter, eine Klausur
mit lediglich 16,6% erfolgreichen Teilnehmenden kaum befriedigend sein.
Insbesondere stehen die Studierenden nur ein halbes Jahr vor dem
Physikum und daher kann auch in der Mehrzahl von der Ernsthaftigkeit und
dem Willen zum Bestehen bzw. einer angemessenen Vorbereitung ausgegangen
werden.
Als Lösungsvorschlag möchte ich unterbreiten, dass die Praxis der
Wiederholungsklausuren für alle Institute vereinheitlicht und z.B. der
Praxis des Instituts für Physiologie angepasst wird. So sollte die
Möglichkeit bestehen Wiederholungsklausuren zu den einzelnen
Teilgebieten bzw. den verpassten Teilklausuren anzubieten oder den Stoff
mündlich abzufragen.
Alternativ sollte eine Gesamtwiederholungsklausur zumindest den Tiefgang
mit dem, im Vergleich zu den Teilklausuren wesentlich umfangreicheren,
Prüfungsumfang in ein angemessenes Verhältnis bringen.
Die Bestehensgrenze sollte außerdem objektiv für das Semester
festzulegen sein und lediglich von den Durchschnittsergebnissen der
Klausuren des Semesters abhängig sein.
Das Ziel dieses Schreibens ist auf eine Verbesserung und
Vereinheitlichung des Studienablaufes hinzuwirken. Also den Studierenden
und damit im Ergebnis auch Ihnen den Studienablauf zu erleichtern. Ich
bitte Sie daher, dies nicht als persönlichen Angriff zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Raik Georgi
-------------- nächster Teil --------------
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